Wattnerfonds nicht betroffen
Die nun feststehenden Kürzungen der Einspeisevergütung kommen nicht überraschend. Eine Überprüfung mit dem Ziel, Anpassungen an die Marktentwicklung
vorzunehmen, wurde bereits 2009 angekündigt. Die Vergütungsreduktion ist daher fair; herstellende Industrie, große Errichter und vorausschauend planende Initiatoren haben sich rechtzeitig darauf eingestellt. Die Rendite der geschlossenen Solarfonds von Wattner ist von der Kürzung nicht betroffen. Zum einen kaufen die Fonds grundsätzlich über Preisgleitklauseln ein (Einkaufsfaktor), die sich aus dem Verhältnis des Jahresstromertrages zum Einkaufspreis eines Solarkraftwerkes definieren. Verringert sich die Vergütung des Solarstroms, verringert sich ebenfalls der Einkaufspreis.
Das bedeutet: unabhängig vom Zeitpunkt der Investition zahlt ein Wattner-Fonds nur soviel für ein Solarkraftwerk, wie es auch erwirtschaften kann.
Zum anderen werden die Solarkraftwerke von Partnern errichtet, die am Anfang der Wertschöpfungskette stehen. Dazu gehören unter anderem ET Solar als
Hersteller und Ecostream Deutschland als Errichter. Diese Partner haben die nun beschlossenen Vergütungskürzungen bereits seit längerem in ihren Planungen
berücksichtigt und sich in den Rahmenvereinbarungen zum Solarfonds Wattner SunAsset 2, die im vergangenen Herbst unterzeichnet wurden, entsprechend
dazu bekannt.Hier die näheren Informationen zum >>>Wattner SunAsset2. Zu beachten ist ferner, dass es keine rückwirkende Änderung der Vergütung für Bestandsanlagen in Deutschland gibt. Die neuen Einspeisetarife gelten nur für Anlagen, die ab Juli bzw. Oktober 2010 ans Netz gebracht werden, bei Freiflächen mit älterem Bebauungsplangilt bis zum Jahresende sogar noch die
Vergütung des ersten Halbjahres 2010 weiter.
Dies betrifft auch Projekte des SunAsset 2. Entscheidend ist, dass der wesentliche Vorteil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fortbesteht: vorrangige und unbegrenzte Abnahme von Solarstrom durch den Netzbetreiber über mindestens 20 Jahre. In anderen Ländern, z.B. den USA, ist Solarstromabnahme weder vorrangig noch unbegrenzt. Darüber hinaus hängt der Erfolg von Solarkraftwerken in anderen Ländern an der Bonität des jeweiligen Netzbetreibers - eine Situation, die das EEG deutschen Anlagenbetreibern
vollends erspart.
Quelle: Wattner Connect GmbH