Es bleibt bei 16 Prozent für Aufdachanlagen. Freiflächenanlagen auf Äckern fallen weg. Eigenverbrauch soll mit 8 Cent zusätzlich gefördert werden.
Die Einspeisevergütung für Solarstrom wird zum 1. Juli 2010 um 16 beziehungsweise 15 Prozent gesenkt. Darauf haben sich die Regierungsparteien im Koalitionsausschuss geeinigt. Das Bundeskabinett soll die Neuregelung in der kommenden ersten März-Woche beschließen. Ziel sei es, eine Überförderung abzubauen, ohne den weiteren Ausbau der Solarbranche zu verhindern, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Peter Altmaier (CDU) nach der entscheidenden Sitzung des Koalitionsausschusses in Berlin.
Der Einigung zufolge soll die Vergütung für Strom, der mit Fotovoltaik-Anlagen auf Dachflächen produziert wird, um16 Prozent gesenkt werden. Bei Freiflächen-Anlagen sollen 15 Prozent gekürzt werden. Für Solaranlagen auf Ackerflächen gibt es künftig keine Förderung mehr.
Anlagen auf Freiflächen, für die zum 1. Januar 2010 schon eine Baugenehmigung vorlag und die bis Ende des Jahres Solarstrom ins Netz einspeisen, erhalten jedoch aus Gründen des Vertrauensschutzes noch die alte Vergütung in Höhe von 28,43 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Anlagen an Randstreifen von Bahnschienen und Autobahnen werden weiterhin gefördert. Neu aufgenommen wurde die Förderung von Solaranlagen auf Gelände, das als Gewerbegebiet ausgewiesen ist.
Beim Eigenverbrauch von Solarstrom sieht der jetzige Entwurf einen Vorteil von zirka 8 Cent pro Kilowattstunde Strom vor. Die Obergrenze für den Eigenverbrauch wurde deutlich angehoben von bislang 30 Kilowatt auf nun 800 Kilowatt. Diese Regelung ist bis 31. 12. 2011 befristet. Im Rahmen der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2012 gibt es eine Anschluss-regelung.
Quelle:EnBauSa GmbH Pia Grund-Ludwig