14.07.2010
Nach monatelangen Diskussionen und Verhandlungen wurde in der vergangenen Woche Einigung bezüglich der neuen Vergütungssätze für Solarstrom erzielt.
Nach einem erneuten Kompromissvorschlag am 5. Juli 2010 durch den Vermittlungsausschuss wurde dieser am darauf folgenden Donnerstag durch den Bundestag angenommen und am Freitag, dem 9. Juli 2010, durch den Bundesrat endgültig zugestimmt.
Der Kompromiss beinhaltet, die Kürzung der Förderung für Sonnenenergie aus neu installierten Anlagen in einem ersten Schritt rückwirkend zum 1. Juli 2010 um drei Prozent geringer ausfallen zu lassen. Dafür in einem weiteren Schritt die Zuschüsse für Anlagen die erst nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen
werden, um weitere drei Prozent zu reduzieren. Die aktuellen Anpassungen des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG) lauten damit wie folgt:
Die Vergütung für Strom aus Dachanlagen wird rückwirkend zum 1. Juli 2010 um 13 Prozent sinken und ab dem 1. Oktober 2010 um weitere 3 Prozent. Beim sogenannten Eigenverbrauch des Solarstroms gibt es einen Vorteil von 3,62 Cent je Kilowattstunde bis 30% der selbst genutzten Strommenge, darüber hinaus einen Vorteil von 8,0 Cent für Anlagen bis zu einer Größe von 500 kW (Kilowatt). Bei Freiflächenanlagen, hier wurde die Definition von Gewerbeflächen inhaltlich erweitert, sinkt die Vergütung rückwirkend zum 1. Juli 2010 um 12 Prozent, ab dem 1. Oktober 2010 um weitere 3 Prozent. Konversionsflächen, deren Definition nun ebenfalls erweitert wurde, sind besser gestellt: die Reduzierung beläuft sich hier nur auf 8 Prozent und zusätzlichen 3 Prozent ab dem 1. Oktober 2010. Solarkraftwerke auf Ackerflächen hingegen werden ab dem 1. Juli nicht mehr gefördert. Von den ab dem 1. Juli bzw. 1. Oktober 2010 geltenden Absenkungen und Streichungen ausgenommen sind Anlagen auf Freiflächen, die zum 25. März 2010 – dem Termin der 1. Lesung des neuen Gesetzentwurfes – bereits einen Bebauungsplan vorweisen konnten. In diesem Fall soll bei Inbetriebnahme bis zum Ende dieses Jahres die Vergütung des ersten Halbjahres 2010 gelten. Darüber hinaus wurde für 2011 die weitere Kürzung der
Vergütung auf 9 Prozent reduziert. Sollten nach dem Beobachtungszeitraum Juni bis September, mit dreifacher Wichtung, in diesem Jahr absehbar mehr als
3,5 Gigawatt neu installiert werden, wird es eine zusätzliche Senkung der Vergütung um 1 Prozent je Gigawatt geben. Umgekehrt wird die Kürzung um 1 Prozent je
500 Megawatt geringer ausfallen, sollte der Zubau in 2010 die Grenze von 2,5 Gigawatt unterschreiten. Der Gesamtmarkt im Bereich Solarenergie wächst ungebrochen, womit das Potential dieses Sektors unabhängig von den Kürzungen unterstrichen wird.
Quelle: Wattner Connect GmbH

Wenn Sie sich in unserem Rundbrief einschreiben, dann erhalten Sie Informationen aus den Bereichen Nachhaltiges Investment und Geschlossene Fonds.

Wir bieten Ihnen einen Vergleich der wichtigsten Unternehmensbeteiligungen und geschlossenen Fonds im Bereich Umwelt und Regenerative Energien.