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Solarfonds nutzen Übergangsregelungen

18.04.2012

Kürzungen bei den Einspeisevergütungen für Solarstrom sollen in Kürze in Kraft treten. Der Gesetzentwurf sieht jedoch lange Übergangsfristen vor, die den Fonds ausreichend Planungssicherheit zurückgibt.

Was ändert sich  bei den Vergütungen?
Die Absenkung  der Stromerlöse erfolgt künftig monatlich. Die Vergütungssätze sinken monatlich einheitlich um 0,15 Cent pro Kilowattstunde.
Neu ist, dass nur eine bestimmte Strommenge pro Jahr nach dem EEG vergütet wird. Bei Dachanlagen bis einschließlich 10 kW erhalten maximal 85 Prozent des jährlichen Stromertrags den vollen Vergütungssatz. Bei Anlagen, die größer als 10 kW sind und bei Freiflächenanlagen werden maximal 90 Prozent des jährlichen Stromertrags vollständig vergütet. Der weitere Strom muss selbst verbraucht oder frei verkauft werden. Wird der überschüssige Strom nicht selbst verbraucht und nicht selbst vermarktet, wird er zum Börsenpreis vergütet.

Übergangsfristen  machen den Bau neuer Anlagen wieder kalkulierbar
Solaranlagen, die bereits in Betrieb sind, sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestandsanlagen erhalten weiterhin bis zum Ablauf von 20 Jahren den Einspeisetarif, der jeweils zur Zeit der Inbetriebnahme galt. Dachanlagen, deren Anschluss ans Netz bis zum 24. Februar 2012 beantragt wurde, erhalten bei Anschluss bis Ende Juni 2012 die alte Vergütung für zwanzig Jahre festgeschrieben. Freiflächenanlagen werden sogar noch bis Ende September 2012 die Einspeisevergütungen nach altem Recht erhalten.

Solarfonds-Anbieter sichern  alte Tarife
Die Übergangsregelungen ermöglichen nun auch den aktuellen  Solarfonds Ihre Investitionen zu den ursprünglich kalkulierten Bedingungen zu tätigen.

Wattner etwa reagierte sehr schnell und erweiterte das Portfolio des Wattner SunAsset 3 um ein weiteres Solarkraftwerk in Niedersachsen. Die Anlage „Rätzlingen I“ wurde  bereits im Dezember 2011 errichtet. Sie hat eine Leistung von 5,6 Megawatt. Nach Angabe des Emissionshauses beträgt die Investitionssumme für die Anlage  rund 10,5 Millionen Euro. Noch in diesem Halbjahr, also innerhalbden Übergangsregelungen mit alter Vergütung, soll mit „Rätzlingen II“ ein 5,1-Megawatt-Solarkraftwerk am selben Standort dazukommen. Der Solarfonds Wattner SunAsset 3 hat acht Jahre Laufzeit und prognostiziert Ausschüttungen von 170,30 %. Der Fonds steht kurz vor seinem Platzierungsschluss.

Auch das Emissionshaus Neitzel & Cie. hat sich schnell auf die Änderungen durch das EEG eingestellt. Die PV-Kraftwerke der Solarparks Mosel und Baruth wurden 2011 in Betrieb genommen und gehen noch in diesem Frühjahr ans Netz. Weitere Anlagen aus gesicherten Verträgen sollen folgen, damit auch für diese die bisherige Vergütung in Anspruch genommen werden kann. Der geschlossene Fonds Solarenergie 3 – Deutschland ist damit auf der sicheren Seite. Anleger, die sich noch bis Ende April beteiligen, erhalten einen Frühzeichnerbonus von 7 Prozent für das ganze Jahr 2012.

Auch das Emissionshause CHORUS meldet für den Solarfonds CHORUS Solar 8: „In Betrieb genommene Anlagen mit alten Tarifen und hervorragenden Investitionsrenditen“
Im  25,5 MW-Portfolio des CHORUS CleanTech Solar 8 befinden sichausschließlich in Betrieb genommene Anlagen mit alten Einspeisetarifen. Die Investitionsrendite liegt bei durchschnittlich 11,2 % und übertrifft die Prospektkalkulation von 10,0 %.  Auch dieser Fonds befindet sich kurz vor Platzierungsende.

Für Investoren, die sich nicht nur acht bis zehn Jahre binden wollen, sondern die restlichen 19 Jahre der gesicherten Einspeisetarife in Anspruch nehmen wollen, bietet PT Erneuerbare Energien mit dem Solarfonds PT Energiefonds Dingolfing noch eine Beteiligungsmöglichkeit an den Aufdachanlagen im BMW Werk. Die Anlagen sind seit Dezember 2010 am Netz und haben ihre Ertragskraft mit einer Überperformance bereits in 2011 erwiesen.

 

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