Basis-Rente (Rürup)

Bei der Basis-Rente handelt es sich um einen Rententarif mit einer monatlichen lebenslangen Altersrente, mit frühester Auszahlung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Außer dem Anspruch auf Rentenzahlung besteht kein weiter Anspruch auf Auszahlungen.

Über die Basis-Rente beteiligt sich der Staat an der Altersversorgung mit erheblichen Steuervorteilen.

Jeder Steuerpflichtige (Arbeitnehmer, Selbständiger und Beamter) kann bis zu 20.000 Euro im Jahr an Beiträgen steuerwirksam einzahlen und als Sonderausgaben geltend machen. Gemeinsam veranlagte Ehegatten 40.000 Euro (bei beliebiger Aufteilung der Beiträge).

Im Jahr 2005 können erstmals 60% der Beiträge im Rahmen der Sonderausgabeabzugsmöglichkeiten steuermindernd geltend gemacht werden. Dieser Satz steigt jährlich um 2% bis 2025. Die Berechnung des Steuervorteils erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

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Neben den laufenden Beitragszahlungen können ergänzende Sonderzahlungen vorgenommen werden. Z.B. kann der Selbständige Einkommensspitzen zu Sonderausgaben machen und so erhebliche Steuern sparen, oder der Arbeitnehmer zahlt Sonderbonifikation, Weihnachtsgeld o.a. ein.
Da die Ansparphase steuerlich gefördert wird, entsteht ein 'Steuer-Stundungseffekt'. Dementsprechend sind die Rentenzahlungen bei der Basis-Rente während des Rentenbezugs - ebenso wie die der GRV - steuerpflichtig, jedoch durch die Altersfreibeträge deutlich geringer belastet.

Für die Übergangszeit bis 2040 wird bei Rentenbeginn ein steuerfreier Anteil ermittelt und auf Dauer festgeschrieben. Dieser steuerfreie Anteil beträgt in 2005 noch 50%. Erst ab Rentenbeginn 2040 besteht volle Steuerpflicht. In der Einkommenssteuererklärung kann der Grundfreibetrag und der Werbungskostenfreibetrag geltend gemacht werden.

Bei der Basis-Rente handelt es sich um eine staatlich geförderte Altersversorgung. Sollen neben der Rentenzahlung im Alter weitere Risiken abgesichert werden wie das Risiko der Berufsunfähigkeit, der Todesfall, die Versorgung der Hinterbliebenen, so führen Sie dazu eine individuelle und bedarfsgerechte Beratung durch. Es kommen dann andere Versicherungsformen in Frage.

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