Förder-Rente (Riester-Rente)

Förderberechtigter Personenkreis

Förderrente - Riesterrente
  • Gesetzlich rentenversicherte Angestellte und Auszubildende.
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst.
  • Personen in der Elternzeit (3 Jahre).
  • Pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Handwerker), bzw. Selbstständige, die auf eigenen Antrag pflichtversichert sind.
  • Landwirte, die in der Alterskasse pflichtversichert sind.
  • 400 Euro - Kräfte, die den vollen Beitragsatz zur GRV zahlen.
  • Berufs- und Zeitsoldaten.
  • Personen in Zivil- oder Wehrdienst.
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosen-, Kranken-, Mutterschaftsgeld).

Wie wird gefördert?

  • Grundzulage für jede begünstigte Person: 114 Euro jährlich, dann steigend bis 2008).
  • Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind: 138 Euro jährlich, dann steigend bis 2008).
  • evtl. zusätzlicher Sonderausgabenabzug (wird vom Finanzamt berechnet).

Wie holt man sich die volle Förderung?

  • Die volle Förderung erhält man, wenn der folgende Prozentsatz des Bruttoeinkommens des Vorjahres in einen förderfähigen Vertrag fließt:
  HöchstbetragZulagen
20073 %1.575 €114 € / 138 €
ab 20084 %2.100 €

154 € / 185 € / 300 €

 Der tatsächliche Eigenbeitrag ist niedriger, er verringert sich noch um Grund- und Kinderzulage.

Beispiele

  • Mann, keine Kinder, Bruttoeinkommen Vorjahr: 15.000 €
Jahresbeitrag:300 €(2% von 15.000 €)
abzüglich Grundzulage:76 € 
Eigenbeitrag:224 € 
Steuersparnis:0 € 
effektiver Eigenaufwand:224 €(Förderquote 25,33 %)
  • Frau, zwei Kinder, Bruttoeinkommen Vorjahr: 25.000 €
Jahresbeitrag:500 €(2% von 25.000 €)
abzüglich Grundzulage:76 € 
abzüglich Kinderzulage:184 €(2 x 92 €)
Eigenbeitrag:240 € 
Steuersparnis:0 € 
effektiver Eigenaufwand:240 €(Förderquote 52,00 %)

Ein Beispiel (Elternzeit)

  • Single, zwei Kinder (2 + 4 Jahre), Bruttoeinkommen Vorjahr: 0 €
Jahresbeitrag:60 €(Sockelbeitrag)
abzüglich Grundzulage:76 € 
abzüglich Kinderzulage:184 €(2 x 92 €)
Eigenbeitrag:60 €(Sockelbeitrag)
Steuersparnis:0 € 
effektiver Eigenaufwand:60 €(Förderquote 81,25 %)

Sonderfall Ehegatten

Ehegatten, die selbst nicht zum förderberechtigten Personenkreis zählen, sind zulagenberechtigt, wenn:

  • ihr Ehepartner zum förderberechtigten Personenkreis zählt
  • ihr Ehepartner einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat
  • beide während des gesamten Jahres nicht dauernd getrennt lebten
  • sie selbst einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben

beitragsfreier Ehegattenvertrag (abgeleiteter Förderanspruch)

Beispiel freie Berufe

  • Familie: 1) Versicherungsmakler (kein anrechnungsfähiges Einkommen) / 2) Ehegatte berufstätig, Bruttoeinkommen Vorjahr: 20.000 € / zwei Kinder. Somit Gesamt-Jahresbeitrag für die Familie: 400 € (folgendes Beispiel gilt für alle Selbständigen und Freiberufler)
Berechnung für Ehegatte  
ursprünglicher Jahresbeitrag 400 (2% von 20.000)
abzüglich Kinderzulage:184 €(2 x 92 €)
abzüglich Grundzulage:76 € 
neuer Jahresbeitrag: 140 €
abzüglich Grundzulage:76 €(Vertrag für Partner)
Eigenbeitrag:64 € 
Steuerersparnis:0 € 
effektiver Eigenaufwand:64 €(Förderquote 84,00 %)
   
Berechnung für den Selbstständigen  
Eigenbeitrag:0 €(2% von 0)
zuzüglich Grundzulage:76 € 
Jahresbeitrag:76 € 
effektiver Eigenaufwand:0 €(Förderquote 100,00 %)
   
Eigenaufwand:64 € 
Zulagenförderung:336 €(Quote 525,00 %)

Die Steuerersparnis

  • Mann, ledig, keine Kinder, Bruttoeinkommen Vorjahr: 25.000 €
Jahresbeitrag:500 €(2% von 25.000 €)
abzüglich Grundzulage:76 € 
Eigenbeitrag:424 € 
Steuersparnis:72 € 
effektiver Eigenaufwand:352 €(Förderquote 29,6 %)
  • Mann, ledig, keine Kinder, Bruttoeinkommen Vorjahr: 60.000 €
Jahresbeitrag:1.050 €(Höchstbetrag)
abzüglich Grundzulage:76 € 
Eigenbeitrag:974 € 
Steuersparnis:398 € 
effektiver Eigenaufwand:576 €(Förderquote 45,1 %)

Warum eine Riester-Rente abschließen?

  • Hohe Förderungen möglich.
  • Hartz IV sicher.
  • Ab 2005 Dauerzulagenanträge möglich.
  • Bis zu 30 % des Kapitals als Einmalzahlung möglich.
  • Kleinbetragsrenten (2004 bis 290 Euro) können abgefunden werden.
  • Rentenzahlung auch ins Ausland.
  • Achtung: ab 2006 Unisex-Tarife
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