Förder-Rente (Riester-Rente)

Förderberechtigter Personenkreis

Förderrente - Riesterrente
  • Gesetzlich rentenversicherte Angestellte und Auszubildende.
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst.
  • Personen in der Elternzeit (3 Jahre).
  • Pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Handwerker), bzw. Selbstständige, die auf eigenen Antrag pflichtversichert sind.
  • Landwirte, die in der Alterskasse pflichtversichert sind.
  • 400 Euro - Kräfte, die den vollen Beitragsatz zur GRV zahlen.
  • Berufs- und Zeitsoldaten.
  • Personen in Zivil- oder Wehrdienst.
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosen-, Kranken-, Mutterschaftsgeld).

Wie wird gefördert?

  • Grundzulage für jede begünstigte Person: 154 Euro
  • Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind: 185 Euro
  • ab 2008 geborene 300 Euro
  • Personen unter 25 Jahren erhalten einmalig eine um bis zu 200 Euro erhöhte Grundzulage
  • evtl. zusätzlicher Sonderausgabenabzug (wird vom Finanzamt berechnet).

Wie holt man sich die volle Förderung?

  • Die volle Förderung erhält man, wenn mindestens 4 Prozent ( max. 2.100 € )des Bruttoeinkommens des Vorjahres in einen förderfähigen Vertrag fließt:
  HöchstbetragZulagen
seit 20084 %2.100 €

154 € / 185 € / 300 €

Der tatsächliche Eigenbeitrag ist niedriger, er verringert sich noch um Grund- und Kinderzulage.

Beispiele

  • Single, keine Kinder, Bruttoeinkommen im Vorjahr: 40.000 €
Jahresbeitrag:1.600,00 €(4 % von 40.000 €)
abzüglich Grundzulage:   154,00 € 
Eigenbeitrag:1.446,00 € 
Steuersparnis:   422,22 € 
effektiver Eigenaufwand:1.023,78 €(Förderquote 36%)
  • Single, zwei Kinder, Bruttoeinkommen Vorjahr: 25.000 €
Jahresbeitrag:1000 €     (4% von 25.000 €)
abzüglich Grundzulage:  154 € 
abzüglich Kinderzulage:  485 €     (1 x 185 € + 1 x 300 €)
Eigenbeitrag:  361 € 
Steuersparnis:     0 € 
effektiver Eigenaufwand: 361 €     (Förderquote 63,9%)

Ein Beispiel (Elternzeit)

  • Single, zwei Kinder (1 + 3 Jahre), Bruttoeinkommen Vorjahr: 0 €
Jahresbeitrag:  60 €       (Sockelbeitrag)
abzüglich Grundzulage:154 € 
abzüglich Kinderzulage:600 €       (2 x 300)
Eigenbeitrag:  60 €       (Sockelbeitrag)
Steuersparnis:    0 € 
effektiver Eigenaufwand:  60 €       (Förderquote 93%)

Sonderfall Ehegatten

Ehegatten, die selbst nicht zum förderberechtigten Personenkreis zählen, sind zulagenberechtigt, wenn:

  • ihr Ehepartner zum förderberechtigten Personenkreis zählt
  • ihr Ehepartner einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat
  • beide während des gesamten Jahres nicht dauernd getrennt lebten
  • sie selbst einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben

beitragsfreier Ehegattenvertrag (abgeleiteter Förderanspruch)

Beispiel freie Berufe

  • Familie: 1) Versicherungsmakler (kein anrechnungsfähiges Einkommen) / 2) Ehegatte berufstätig, Bruttoeinkommen Vorjahr: 20.000 € / zwei Kinder. Somit Gesamt-Jahresbeitrag für die Familie: 800 € (folgendes Beispiel gilt für alle Selbständigen und Freiberufler)
Berechnung für Ehegatte  
ursprünglicher Jahresbeitrag 800 (4% von 20.000)
abzüglich Kinderzulage:370 €(2 x 185€)
abzüglich Grundzulage:154€ 
neuer Jahresbeitrag: 276 €
abzüglich Grundzulage:154€(Vertrag für Partner)
Eigenbeitrag:60 € 
Steuerersparnis:0 € 
effektiver Eigenaufwand:122 €
   
Berechnung für den Selbstständigen  
Eigenbeitrag:0 €(4% von 0)
zuzüglich Grundzulage:154 € 
Jahresbeitrag:154 € 
effektiver Eigenaufwand:0 €(Förderquote 100,00 %)
   
Eigenaufwand:122 € 
Zulagenförderung:678 €

Die Steuerersparnis

  • Mann, ledig, keine Kinder, Bruttoeinkommen Vorjahr: 25.000 €
Jahresbeitrag:1.000,00 €(4% von 25.000 €)
abzüglich Grundzulage:   154,00 € 
Eigenbeitrag:   846,00 € 
Steuerersparnis   132,79 € 
effektiver Eigenaufwand:   713,21 €(Förderquote 29%)
  • Mann, ledig, keine Kinder, Bruttoeinkommen Vorjahr: 60.000 €
Jahresbeitrag:2.100,00 €(Höchstbetrag)
abzüglich Grundzulage:   154,00 € 
Eigenbeitrag:1.946,00 € 
Steuerersparnis   809,26 € 
effektiver Eigenaufwand:1.136,74 €( Förderquote 46%)

Warum eine Riester-Rente abschließen?

  • Hohe Förderungen möglich.
  • Hartz IV sicher.
  • Ab 2005 Dauerzulagenanträge möglich.
  • Bis zu 30 % des Kapitals als Einmalzahlung möglich.
  • Kleinbetragsrenten (2004 bis 290 Euro) können abgefunden werden.
  • Rentenzahlung auch ins Ausland.
  • Achtung: ab 2006 Unisex-Tarife
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